Kapitalstrafrecht
Unter diesem Begriff werden alle vorsätzlich begangenen Tötungsdelikte verstanden. Nicht selten ist die Beurteilung eines Sachverhaltes als gefährliche Körperverletzung statt versuchten Mordes eine Frage gekonnter Verteidigung. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind hervorragende juristische Fachkenntnisse erforderlich sowie Feingefühl im Umgang mit sämtlichen Hilfswissenschaften.
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen kann sich fast jeder einmal ausgesetzt sehen. Die relevanten Delikte sind die
- Gefährdung des Straßenverkehrs,
- Alkohol- oder Drogenfahrt,
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Im Falle einer Verurteilung drohen neben Geld- und Freiheitsstrafen auch empfindliche führerscheinrechtliche Maßnahmen wie etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Anordnung einer medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) oder die Eintragung von Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister.
Die Kanzlei arbeitet in Fragen der MPU mit erfahrenen Gutachtern zusammen, welche sie zielgerichtet und meist erfolgreich auf die MPU vorbereiten können.
Arztstrafrecht
Als Risiken ärztlicher Tätigkeit wird man zunächst Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Organisationsfehler zählen müssen. Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung, die infolge solcher Fehler eingeleitet wurden, sind für den betroffenen Mediziner sehr belastend. Die Einleitung eines Strafverfahrens dient oft der Vorbereitung und Begleitung von Zivilprozessen.
Die Folgen können der Entzug der Approbation sowie empfindliche Geldstrafen sein.
Beamtenstrafrecht
Beamte benötigen nicht nur im möglichen Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft, sondern auch in Disziplinarverfahren gegenüber ihrem Dienstherren Beratung und Verteidigung.
Wirtschaftsstrafrecht
Neben den klassischen Vorwürfen des Wirtschaftsstrafrechtes, wie Betrug oder Untreue oder Verstöße gegen das Insolvenzrecht, besteht ein weiterer Schwerpunkt im Arbeitsstrafrecht, bei welchem es um Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungs-gesetz und das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geht.
Pflichtverteidigung
Die Kanzlei übernimmt natürlich auch Pflichtverteidigungen.